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Informationen zur Wirtschaftsförderung

Ziel

Finanzielle Unterstützung für Betriebe zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Feldkirchen.

Wer ist förderberechtigt?

  • Unternehmen mit Sitz in Feldkirchen

  • Gültige Gewerbeberechtigung

  • Keine offenen Abgaben gegenüber der Gemeinde

  • Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung erforderlich

Förderziele

  • Neugründung und Betriebsübernahme

  • Betriebsansiedlung, -erweiterung, -verlegung, -modernisierung

  • Arbeitsplatzschaffung

  • Belebung leerstehender Geschäftslokale

Förderarten

  • für Neugründung, Betriebsansiedelung Erweiterung: Investitionszuschuss: bis 10 % der Nettoinvestition, max. 5.000 Euro

  • Arbeitsplatzförderung: für neu geschaffenen Arbeitsplätze abhängig von zusätzlicher Kommunalsteuer, bis maximal 5 Jahre

  • Werbung & Veranstaltungen: einmalige kostenlose Einschaltung & Eventteilnahme bei Veranstaltungen der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten für neue Betriebe

  • Einzelförderung: bis 1.500 Euro, bei besonderem Bedarf

Ausschlüsse

  • Handelsketten-Filialen, Banken, Versicherungen, freie Berufe, Makler

  • Bereits geförderte Arbeitsplätze (z. B. )

  • Betriebe mit Steuerrückständen

Verfahren

  • Schriftlicher Antrag mit Formular und Unterlagen

  • Auszahlung nach Prüfung und Vereinbarung

  • Keine Mehrfachförderung

  • Gewährung der Förderung nur im Rahmen vorhandener budgetärer Mittel

Obergrenze

Maximal 200.000 Euro innerhalb von 3 Jahren (De-minimis-Regel).

Rückzahlung

  • Bei falschen Angaben, Zweckentfremdung, Nichteinhaltung der Bedingungen

  • Bei Betriebsschließung oder -verlegung innerhalb von 3 Jahren

  • Nicht widmungsgemäße Verwendung

  • verlangte Unterlagen werden nicht vorgelegt

  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Meldepflicht

  • sämtliche Änderungen, die zur Änderung des Förderbetrages bzw. zum Erlöschen führen können, sind innerhalb eines Monats zu melden

Datenschutz

  • Zustimmung zur Verwendung der Daten durch die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten

  • Öffentliche Nennung bei notwendigem Gemeinderatsbeschluss

→ WebLink: Amtstafel: Richtlinien zur Wirtschaftsförderung

Auskünfte

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